Kirchengemeinde St. Lukas Regensburg

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Für Ehrenamtliche

Unsere Gemeinde lebt durch ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer.
Sie engagieren sich in vielerlei Weise in allen Bereichen.
Hier finden sich die grundlegenden Informationen für Ehrenamtliche in unserer Gemeinde:

  • Alle 2 Jahre findet eine Mitarbeiterversammlung statt (die nächste ist am 14. Oktober 2010).
  • Im Advent sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Adventsfeier eingeladen.
  • Ehrenamtliche sind bei Ihrem Dienst in und für die Kirchengemeinde versichert.
  • Das landeskirchliche Intranet mit vielen Informationen rund um unsere Kirche ist auch für Ehrenamtliche zugänglich.
  • Ehrenamtliche können Fortbildungen besuchen. Im Rahmen des kirchengemeindlichen Haushalts werden Zuschüsse bezahlt.




 


Bericht von der letzten Mitarbeiterversammlung (vom 30.10.2008) von Heidi Kääb-Eber:


Ein Tisch mit Ecken und Kanten war es, kein runder Tisch, um den sich Ende Oktober ca. 30 ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde zum Gedankenaustausch versammelten
Drei Jugendliche brachten ihre Wünsche ein und die Lage in der Jugendarbeit wurde von vielen angehört. Jugendliche wünschen sich einen offenen Treff und die Unterstützung eines Hauptamtlichen, den wir aber zurzeit nicht haben.
Die Öffentlichkeitsarbeit war wieder ein wichtiges Thema. Die bald neue Homepage kann hoffentlich etwas Abhilfe schaffen.
Der Fahrdienst stellte seinen neuen Plan vor, ab 1. Advent jeden Sonntag Fahrdienst anzubieten.
Die vorhandenen Mitarbeiter/-innen wünschen sich mehr Unterstützung durch neu angeworbene Mitarbeiter/-innen. Hauptamtliche und Ehrenamtliche sollten sich auf die Suche machen. Vielleicht stößt ja auch dieser Artikel auf ein offenes Ohr.
Ich persönlich höre gerne, wenn Anliegen offen ausgesprochen werden und nicht hinten herum erzählt werden. Etwas schade fand ich, dass wir uns sehr an den Defiziten orientieren. Ich finde, wir gönnen uns zu wenig Freude über das, was da ist: Sehr viele Ehrenamtliche zusammen mit den Hauptamtlichen bringen sich ein, ziehen mit ihrer Arbeit Kreise, tun etwas für andere und für sich selber und bringen gemeinsam viel zustande. Jeder Mensch und auch eine ganze Gemeinde ist begrenzt. Und das ist gut so.
Wir wollen weiter in Kontakt bleiben und Gedanken austauschen. Die nächste Mitarbeiterversammlung ist am Donnerstag, den 14. Oktober 2010.
Ihre Heidi Kääb-Eber

 

 

 

 

 

 

Adventsfeier mit buntem Programm

Die nächste Mitarbeiter-Adventsfeier ist am Donnerstag, den 2. Dezember 2010. Eine Einladung ergeht rechtzeitig.

 

 

 

 

Aus §9 des Ehrenamtsgesetzes zum Thema Versicherungsschutz:

Ehrenamtliche genießen während der Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge Versicherungsschutz. Nähere Informationen bekommen Sie im Pfarramt.

 

 

Den Zugang zum landeskirchlichen Intranet beantragen Sie als ehrenamtlich Tätige in unserer Kirchengemeinde auf folgende Weise:

  1. Rufen Sie im Internet die Seite www.elkb.de auf.
  2. Unter dem Anmeldefeld finden Sie den Link "Zugang beantragen". Darauf klicken.
  3. Dann auswählen "Verfasste Kirche" und mit WEITER bestätigen
  4. Dann "ehrenamtlich tätig" auswählen und mit WEITER bestätigen
  5. Dann die notwendigen Felder ausfüllen und auf der rechten Seite "Pfarrei hinzufügen" klicken und aus der Dekanatsliste das Dekanat "Regensburg" auswählen und dann darunter unter Pfarrei "Regensburg St. Lukas" wählen. Dann mit WEITER alles bestätigen.
  6. Dann drucken Sie den Antrag aus und geben ihn im Pfarramt ab.
  7. Wir leiten ihn weiter an die Landeskirche und nach einigen Tagen bekommen Sie ihre individuellen Zugangsdaten mit der Post zugeschickt.

 

 

 

 

 

 

 

Informationen zur Kostenerstattung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Lukas

Grundsätzliches:
Kirche und Gemeinde leben von der Mitarbeit vieler Menschen: Hauptamtliche, Nebenamtliche und viele Ehrenamtliche. Sie alle wirken je nach Begabung, Zeit, Interesse und Lebenssituation auf Dauer oder zeitlich begrenzt in der Gemeinde mit. Ehrenamtliche Arbeit ist grundsätzlich unentgeltlich. Um ihre Aufgaben gut erfüllen zu können, benötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessene Begleitung, Fortbildung und Erstattung entstehender Kosten. Im Sinne des Ehrenamtsgesetzes haben die Mitarbeiter auch ein Recht darauf (vgl. Ehrenamtsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Ehrenamtsgesetz - EAG)).
Die Kirchengemeinde St. Lukas sieht in angemessenem Umfang Haushaltsmittel für die Arbeit Ehrenamtlicher vor: für Auslagenersatz und Fortbildungskosten sowie für die Möglichkeit der Anerkennung (Bewirtung, Geschenke).
Die Erstattung von Kosten regelt sich im Allgemeinen nach folgenden Punkten:

  • Kostenerstattung ist nur möglich nach vorheriger Absprache mit der/dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands. Der Kirchenvorstand ist zu informieren. Bei umfangreicheren Vorhaben ist ein entsprechender Antrag vor der Freigabe des Budgets im KV zu diskutieren. Eine Kostenerstattung oder Kostenübernahme kann nach Maßgabe des Einzelfalles ganz oder teilweise erfolgen.
  • Erstattet werden Kosten, die im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit entstanden sind sowie die für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erforderlich gewordenen Auslagen.
    Hierzu gehören z.B. Telefon und Portokosten, Arbeitsmaterial und -hilfen, Fahrtkosten, Teilnahmegebühren. Ein entsprechender Nachweis ist jeweils erforderlich. (vgl. § 8 (3) EAG)
  • Fahrtkosten werden nur ersetzt, wenn der Fußweg über 15 Minuten betragen würde. Vorrangig werden Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel ersetzt.
  • Freizeitmaßnahmen sollen grundsätzlich kostendeckend geplant und durchgeführt werden. D.h. durch Freizeiten entstandene Kosten für ehrenamtliche Mitarbeitende sollen auch über die Freizeitbeiträge und entsprechende Mittel getragen werden.
  • Wird die Kostenerstattung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen kann für nachgewiesene Kosten eine Spendenquittung erstellt werden.

Stand: November 2007