Hier finden Sie den Text meiner Eingabe an die Landessynode, die sich im Frühjahr mit dem Thema beschäftigt hat:
Büro der Landessynode
Landeskirchenamt
Postfach 200751
80007 München
Regensburg, am 1. Februar 2010
Eingabe an die Landessynode:
Erreichbarkeit der Hotline für die elektronischen Hilfen im Pfarramt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit richte ich nach §46 der Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern folgende Bitte an die Landessynode:
Die Landessynode möge durch Bereitstellung von Mitteln und durch Einfluss auf die zuständigen Gremien festlegen, dass die von der Landeskirche betriebenen elektronischen Hilfen für die Arbeit im Pfarramt (Sicheres Kirchennetz, ELKB-E-Mail-Konten, MEWIS-NT, Intranet etc.) im Falle eines aufgetretenen Fehlers umgehend wieder in Einsatz gebracht werden können. Dazu ist eine Ausweitung des „Operational Level Agreement" zwischen der Landeskirche und der KIV notwendig, dass eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Hotline gewährleistet ist.
Begründung:
In den letzten Jahren sind viele elektronisch gestützte Hilfen für die Arbeit im Pfarramt in unserer Landeskirche eingeführt worden:
- Das Sichere Kirchennetz gewährleistet einen (im datenschutzrechtlichen Sinne) sicheren Zugang zu speziellen Anwendungen im Internet.
- Die ELKB-E-Mail-Adressen ermöglichen, auch vertraulichere Dinge per E-Mail zu versenden.
- MEWIS-NT hat sich nach einigen Kinderkrankheiten als gutes Instrument der Verwaltung der Gemeindegliederdaten erwiesen.
- Das Intranet bietet nicht nur den hauptamtlichen Mitarbeitern der Landeskirche ein umfassendes Informationsportal über die Vorgänge in unserer Landeskirche.
- Viele weitere Möglichkeiten bieten sich darüber hinaus: Musterwebsites, der geniale Veranstaltungskalender „Evangelische Termine", die Online-Schulungen und noch vieles mehr.
Alle diese Internet-basierten Angebote werden von vielen Kirchengemeinden und Mitarbeitern wahrgenommen und erleichtern die Arbeit in diesen Bereichen.
Umso ärgerlicher ist es, wenn die Systeme ausfallen. Technische Probleme können immer und überall auftreten, aber es muss schnell und umgehend Abhilfe geschaffen werden können, d. h. dass die Fehler sofort abgestellt werden müssen und die Anwendungen wieder funktionieren müssen.
Es ist deshalb nicht zeitgemäß und der Philosophie der Internet-Basierung vieler notwendiger Anwendungen nicht angemessen, wenn Fehler erst nach vielen Tagen behoben werden, weil niemand erreichbar ist, der hier technischen Kundendienst leisten könnte.
So sind am Silvestertag (31.12.2009) vormittags das E-Mail-System und der Zugang zu MEWIS-NT zusammengebrochen und konnte erst fast vier Tage später wieder benutzt werden.
Abgesehen vom entstandenen Ärger können dabei auch wichtige Vorgänge ins Stocken geraten. #
- Ein Kollege schildert im Intranetforum plastisch, dass er bei einem dramatischen Todesfall in seiner Gemeinde keine Möglichkeit hatte, sich die Meldedaten des Verstorbenen anzusehen.
- Wichtige Terminsachen konnten per E-Mail nicht erledigt werden.
Von manchen werden besondere Lösungen in solchen Fällen vorgeschlagen:
- Man müsse sich eben einen zweiten, privaten DSL-Anschluss legen lassen, damit man dann umschalten kann - funktioniert nur, wenn das Netz zusammengebrochen ist, aber die Anwendungen noch funktionieren.
- Man solle sich doch einen Download der Gemeindegliederdateien aus MEWIS auf dem Computer speichern - datenschutztechnisch nicht angemessen.
Die einzige Lösung erscheint mir zu sein, dass ausgefallene Systeme umgehend wieder in Gang gesetzt werden. Dazu ist eine kurzfristig erreichbare Hotline notwendig. Zumindest muss sie täglich erreichbar sein, auch an Wochenenden. Wichtig ist dabei aber nicht nur die Erreichbarkeit der Hotline, sondern auch der Einsatz von Technikern am Abend und an Wochenenden, damit nicht nur die Schäden erfasst, sondern auch abgestellt werden können.
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei den angesprochenen Systemen nicht nur um verwaltungstechnische Einrichtungen handelt, sondern dass auch die seelsorgerliche Arbeit in den Gemeinden betroffen ist!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Weber
Pfarrer
Und hier die Antwort der Landessynode nebst der Stellungnahme des Landeskirchenrates